Stellungnahme zu den FNP Planungen in Olsberg

Die FDP-Fraktion vertritt die Auffassung, dass die Planung zur Ausweisung von Konzentrationsflächen für Windkraft wieder aufgenommen werden sollte, mit dem Ziel diese bis März 2024 abzuschließen.

Mit Beschluss vom 08.07.2022 hat der Bundesrat dem Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land zugestimmt. Das Gesetz gibt den Ländern verbindliche Flächenziele für den Ausbau der Windkraft vor.  NRW muss danach bis Ende 2027  1,1 % der Landesfläche, bis Ende 2032 sogar 1,8%  derselben für den Ausbau der Windkraft zur Verfügung stellen. Das hört sich relativ moderat an, der Teufel liegt aber im Detail. Angesichts der Siedlungsstruktur in NRW einerseits und des Windaufkommens andererseits ist davon auszugehen, dass die gesamten zusätzlichen Windkraftflächen im Sauerland, vielleicht noch im Siegerland liegen werden. Die Potentialstudie Windkraft des LANUV bestätigt diese Vermutung. Damit wird unsere Region von der Ausbaupflicht übermäßig hart getroffen, andere Regionen überhaupt nicht. Ohne planerische Steuerung ist ein unkontrollierter Ausbau der Windkraft im gesamten Außenbereich der Stadt Olsberg zu befürchten.

Die Erreichung der vorgegebenen Flächenanteile soll durch eine regionale Raumplanung sichergestellt werden. Bis aber für den HSK ein neuer Regionalplan aufgestellt ist,  steht der gesamte Außenbereich für Windkraftanlagen zur Verfügung. Der damit verbundene ungesteuerte Wildwuchs muss verhindert werden.

Bis März 2024 besteht für eine Gemeinde die Möglichkeit, wie bisher durch Ausweisung von Konzentrationszonen für Windkraft im Flächennutzungsplan eine Art Sperrwirkung für Anlagen außerhalb dieser Konzentrationszonen herbeizuführen. Von dieser Möglichkeit sollte Gebrauch gemacht werden. Es gilt, eine unumkehrbare Verschandelung der Landschaft, insbesondere der umgebenden Höhenzüge und Wälder, bis zum Inkraftreten des neuen Regionalplanes zu verhindern. Der Erhalt der Wälder und ihre Wiederaufforstung sind als CO2-Speicher für den Klimaschutz, aber auch für den Artenschutz von überragender Bedeutung. Hier bedarf es einer planerischen Abwägung. Diese kann und muss im Regionalplan erfolgen. Bis dahin bietet die Fortsetzung der Konzentrationsplanung die einzige Möglichkeit, das Stadtgebiet vor verheerenden Eingriffen durch ungesteuerten Windkraftausbau zu schützen. Allerdings reicht dieser Schutz vor der ungezügelten Errichtung von Windkraftanlagen durch eigene Konzentrationsplanung zeitlich nur bis Ende 2027. Das betrifft indes immerhin einen Zeitraum von 5 Jahren.